Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OUTVISION GMBH

  1. Grundlagen

Die OUTVISION GMBH (nachfolgend teilweise: «Auftrag-nehmerin») ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in St.Gallen und erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Be-ratung von HR-Prozessen und Personalentscheidungen, Coaching und Organisationsentwicklung. Unsere ganze Geschäftstätigkeit unterliegt vollumfänglich diesen Bedingungen, soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind.

Die vorliegenden AGB regeln vertragliche Aspekte zwischen der OUTVISION GMBH und den Vertrags-partnern (nachfolgend teilweise: Auftraggeber oder Kunden) im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen in Ergänzung zu den jeweiligen schriftlichen Verträgen. Die AGB stellen integrierenden Bestandteil der Verträge mit den Vertragspartnern (Kunden) dar. Bei allfälligen Widersprüchen zwischen den Verträgen mit den Vertragspartnern (Kunden) und den AGB gehen die Bestimmungen in den Verträgen den AGB vor.

  1. Offerten

Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten. Ohne besondere Angabe ist eine Offerte 60 Tage gültig. An allen einer Offerte angehörenden Dokumenten behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Auf unser Verlangen sind uns diese Unterlagen bei Ausbleiben der entsprechenden Auftragserteilung zurückzugeben. Eine Offerte ist in jedem Fall vertraulich zu behandeln und darf ohne unsere Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. Zustandekommen und Änderungen des Vertrags

Aufträge können mündlich oder schriftlich, persönlich, via Telefon oder Internet erfolgen. In der Regel werden die Verträge schriftlich abgeschlossen.

Sämtliche Vertragsänderungen, sowohl Änderungen als auch Ergänzungen, bedürfen der Schriftform. Im gegenseitigen Einvernehmen können jederzeit Leistungsanpassungen vorgenommen werden.

  1. Annullierungen

Wird ein Auftrag durch den Auftraggeber oder die Auftraggeberin nach erfolgter Vertragsunterzeichnung annulliert, behält sich die OUTVISION GMBH das Recht vor, dadurch entgangenen Gewinn geltend zu machen. In jedem Fall sind Kosten, die bereits angefallen sind, und Preiserhöhungen infolge Auftragsreduktion vom Auftraggeber oder von der Auftraggeberin zu über-nehmen.

  1. Pflichten der Auftragnehmerin

Die durch die OUTVISION GMBH zu erbringenden Leistungen sind im Vertragsdokument aufgeführt. Zur Erfüllung der Leistungen dürfen Hilfspersonen, Dritte sowie deren Mitarbeitenden beigezogen werden.

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Allfällige Unregelmässigkeiten oder Fehler teilt die Auftragnehmerin der Auftraggeberin während den regulären Geschäftszeiten der Auftragnehmerin so schnell wie möglich per E-Mail oder Telefon mit, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Die Reaktionszeiten für Dienstleistungen sind grund-sätzlich nur während den üblichen Geschäftszeiten der OUTVISION GMBH gewährleistet. Diese sind:

Montag–Freitag, 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr.

  1. Preise

Die Preise verstehen sich in CHF rein netto exkl. MwSt., zuzüglich Transport-, Verpackungs- und Wegkosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die OUTVISION GMBH behält sich marktbedingte Preisanpassungen oder solche als Folge konkreter Kostensteigerungen (z. B. Lohn- und Materialkosten oder Wechselkurse) vor.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden die Leistungen grundsätzlich nach dem effektiven Aufwand zum vereinbarten oder üblichen Stundenansatz der OUTVISION GMBH abgerechnet. Effektive Auslagen wie Reisespesen, Kosten für Übernachtungen, Transport etc. werden den Kunden zu den effektiv angefallenen Kosten separat in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

  1. Zahlung

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist der gesamte offene Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Wird die Zahlung nicht wie vereinbart geleistet, gerät der Auftraggeber oder die Auftraggeberin ohne Mahnung in Verzug.

Wenn ein Auftrag die Summe von CHF 20’000.- übersteigt, gelten sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde folgende Zahlungsbedingungen: 1/3 des Betrages wird fällig bei Auftragserteilung, 1/3 in der Mitte des Projektes und 1/3 nach Beendigung des Projekts. Die OUTVISION GMBH hat das Recht, die Leistungen am Tag von deren Erbringung abzurechnen.

  1. Haftung und Gewährleistung für Dienstleistungen

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung bei Datenverlusten und möglichen Folgeschäden.

Der Auftragnehmer haftet ausschliesslich für eigenes grobes Verschulden, nämlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig und möglich ausgeschlossen.

Schäden an der EDV-Infrastruktur die durch Ursachen ausserhalb des Einflussbereichs der OUTVISION GMBH verursacht wurden (insb. höhere Gewalt, Dritte, Fremdkomponenten, zusätzliche Software, externe Dienstleistende oder unsachgemässe Behandlung der vertraglichen Objekte), sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

  1. Geheimhaltung

OUTVISION GMBH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

  1. Ergänzendes Recht

Wo nichts anderes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Rechts.

  1. Gerichtsstand

Die mit OUTVISION GMBH vereinbarten Aufträge unterstehen dem Schweizerischen Recht. Gerichts-stand ist der Sitz der OUTVISION GMBH (derzeit: St. Gallen). Der Auftraggeber oder die Auftraggeberin erklärt ausdrücklich, dass er oder sie sich unter Verzicht auf seinen oder ihren ordentlichen Wohnsitzgerichts-stand dem hier vereinbarten Gerichtsstand unterzieht.

 

  1. Gültigkeit

Sollten die AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so lässt dies die Gültigkeit der anderen Regelungen und des Vertrages unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, hinsichtlich der unwirksamen Regelung eine neue Regelung zu schaffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ziel der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die vorliegenden AGB sind per 1. August 2022 gültig.

 

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